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Datum : 15.05.2014

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IM-MV: Linksextremistische Punkband "Feine Sahne Fischfilet" auch 2012 zu Recht im Verfassungsschutzbericht/ Verwaltungsgericht Schwerin lehnt Antrag ab

Meldung : Schwerin (ots) - Das Verwaltungsgericht Schwerin hat den Antrag der Punkband "Feine Sahne Fischfilet" auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt. Gegenstand der Entscheidung war die Frage, ob die Punkband "Feine Sahne Fischfilet" im Verfassungsschutzbericht 2012 genannt und dem Linksextremismus zugeordnet werden darf. Diese Frage wurde bereits für den Verfassungsschutzbericht 2011 durch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern dahingehend entschieden, dass die dortige Darstellung der Band im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen steht. "Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts, in dem meine Einschätzung geteilt wird, dass die Gruppe "Feine Sahne Fischfilet" linksextremistische Bestrebungen verfolgt und somit zu Recht im Verfassungsschutzbericht 2011 genannt wurde und durch die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin sehen wir uns in der Bewertung der Punkband bestätigt", sagte Innenminister Lorenz Caffier. OTS: Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern newsroom: http://www.polizeipresse.de/pm/108531 newsroom via RSS: http://www.polizeipresse.de/rss/dienststelle_108531.rss2 Rückfragen bitte an: Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern Pressestelle Michael Teich Telefon: 0385/588-2008 E-Mail: michael.teich@im.mv-regierung.de http://www.regierung-mv.de

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